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Herzlich willkommen auf der Internetseite des Verwaltungsgerichts Gera

Das Verwaltungsgericht liegt zentral in der Innenstadt Geras und gehört zum Gebäudekomplex des hiesigen Justizzentrums. Seine örtliche Zuständigkeit erstreckt sich auf Ostthüringen. Daneben bestehen besondere Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Vermögens- wie des Ausländer- und Asylrechts. Näheres hierzu finden Sie auf den folgenden Seiten ebenso wie zahlreiche weitere Informationen über die Verwaltungsgerichtsbarkeit, ihren Aufbau, ihre Funktion und Geschichte. Für Sie verfügbar sind darüber hinaus die Pressemitteilungen des Gerichts, aktuelle Verhandlungstermine sowie eine Auswahl an gerichtlichen Entscheidungen. Besonders hinweisen möchte ich auf die Rubrik „Service“, in der Sie nicht zuletzt auch die erforderlichen Formulare für die Prozesskosten- und Beratungshilfe finden. Für weitere Informationen stehen Ihnen die Geschäftsstellen des Gerichts gern zur Verfügung.

Besucherhinweis - Einlasskontrolle

Im Eingangsbereich der Justizgebäude in Thüringen finden - auch zu Ihrer Sicherheit - temporäre Personen- und Gepäckkontrollen statt. Dadurch kann es zu Wartezeiten kommen. Wir bitten Sie hierfür um Verständnis.
Bitte kommen Sie rechtzeitig, dass Sie trotzdem pünktlich zu Ihrem Termin erscheinen können.

Um den Ablauf der Sicherheitskontrollen zu unterstützen und zur Vermeidung von Wartezeiten beizutragen, bringen Sie bitte nur die Gegenstände mit, die Sie im Justizgebäude unbedingt benötigen.Verboten sind Waffen jeglicher Art, auch Taschenmesser. Bitte achten Sie darauf, dass Sie - insbesondere metallische - Gegenstände, die Sie nicht benötigen, nicht mit sich führen.
Es ist auch nicht gestattet, Tiere mitzubringen!

Bitte beachten Sie unbedingt die Anweisungen des Personals im Eingangsbereich!
Wir bitten Sie, Ihre Handys vor Sitzungsbeginn auszuschalten.

 

Warnhinweis (Umlauf betrügerischer E-Mails im Namen Thüringer Gerichte)

Es liegen seitens des Landgerichts Gera Hinweise vor, die den Versand gefälschter E-Mails mit Gefährdungspotenzial an Bürger/innen bestätigen. Hierbei handelt es sich um E-Mails mit Zahlungsaufforderungen im Namen Thüringer Gerichte. Die Behörde wird entweder im Text oder im Betreff der E-Mail genannt. Den E-Mails sind teilweise Anlagen wie „Amtsgericht.doc“ oder „_Certification-.htm“ beigefügt.

Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsrelevante Vorgänge immer auf dem postalischem Weg zugestellt werden.

 

Elektronischer Übermittlungsweg

Der Gesetzgeber hat mit den sog. eJustice-Gesetzen I und II den Weg frei gemacht zu einem flächendeckenden elektronischen Rechtsverkehr vor allem zwischen den sog. „professionellen Justiznutzern“ und den Gerichten. Jedes Gericht und jede Staatsanwaltschaft verfügt (zunächst nur) über ein eigenes Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) in Rechtssachen.

Mittels e-Mail oder über die Kontaktseite dieser Internet-Präsentation können formgebundene Schriftsätze bzw. Dokumente nicht rechtswirksam eingereicht werden.

Zum 01.01.2018 erfolgt die Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs (eRV) für die Thüringer Gerichte und Staatsanwaltschaften in Rechtssachen. Ausgenommen sind die Posteingänge in Grundbuchsachen, Verwaltungssachen und für die Sozialen Dienste. Der Posteingang in herkömmlicher Art und Weise in Papierform bleibt weiterhin bis 01.01.2022 eröffnet. Spätestens ab 01.01.2022 besteht für professionelle Justiznutzer (Anwälte, Notare, Steuerberater, Behörden, juristische Personen des öffentlichen Rechts) die Verpflichtung nur noch auf elektronischem Wege mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften zu kommunizieren.

HINWEIS: Eine elektronische Gerichtsakte wurde bisher in Thüringen nicht eingeführt. Die eingehenden elektronischen Nachrichten müssen daher in Papierform übertragen werden. Ein Versand von elektronischen Nachrichten (elektronischer Postausgang) findet ebenso grundsätzlich nicht statt.

Sobald Ihre Nachricht auf der für den Empfang bestimmten Einrichtung des Gerichts gespeichert ist, erhalten Sie eine automatische Bestätigung über den Zeitpunkt des Eingangs erteilt, §§ 130 a Abs. 5 Satz 2 ZPO (n. F.), 55a Abs. 5 S. 2 VwGO (n. F.) u. a.. Erhalten Sie keine Antwort, ist die Übermittlung fehlgeschlagen und Sie sollten notwendige Maßnahmen z.B. zur Fristwahrung treffen.
HINWEIS: Diese vorgenannte Bestätigung entspricht nicht dem elektronische Empfangsbekenntnis. Diese erhält der Absender bei einem wirksamen Eingang im Gericht mit genauem Eingangsdatum und Zeitpunkt.

Für Verwaltungsgerichte: Damit Ihre Nachrichten und die zu übersendenden Dokumente zur weiteren Verarbeitung bei Gericht geeignet sind, achten Sie bitte darauf, dass Sie Einzeldokumente (Klage, Vollmacht, Beweismittel; PKH-Antrag, Erklärungen über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse etc.) übersenden, nummerieren und aussagekräftig benennen.

Zwei Hände auf einer Computertastatur.
Bildrechte beim TMMJV

Pressemitteilungen

Über die nachfolgenden Links werden Ihnen die aktuellen Presseinformationen der letzten 12 Monate angezeigt. Darüber hinaus finden Sie ältere Presseinformationen in unserem Pressearchiv.

Pressearchiv

Entscheidungen

Die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Gera  für die Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit finden Sie in der Rubrik Rechtsprechung unter:

Aktuelle Entscheidungen

Online Verwaltung Thüringen

Verhandlungstermine

An dieser Stelle werden öffentliche Sitzungen des Verwaltungsgerichts Gera bekanntgegeben.

Zu den aktuellen Verhandlungsterminen